Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.
Voraussetzungen für das Pilzesammeln
- außerhalb der Wohnsitzgemeinde: Einzahlung Fixgebühr von € 10,00 zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (einmalige Zahlungen auch für mehrere gerade Tage möglich) und Personalausweis
- innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis
EINZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:
- Online über folgenden Link: Klick
- Im Standes- und Meldeamt der Gemeinde in bar oder mit Bankomat
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