Anbringung von Werbetafeln auf Baustellen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Unternehmen (nicht nur örtliche), die in der Gemeinde Toblach...

Veröffentlichungsdatum:

18.04.2025

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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Unternehmen (nicht nur örtliche), die in der Gemeinde Toblach Arbeiten ausführen und auf Baustellen Werbetafeln aufstellen, die Werbesteuer entrichten müssen, um Verwaltungssanktionen zu vermeiden. Für die Erklärung klicken Sie bitte auf den nachstehenden Link: 


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Zuletzt aktualisiert: 18.04.2025, 09:47 Uhr

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