Anlage 3 zur Bauordnung

Das Dokument regelt, wie und wo Werbetafeln und Hinweisschilder in Toblach aufgestellt werden dürfen und wann dafür eine Genehmigung nötig ist.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.10.2023

Beschreibung

  • Wer Schilder oder Werbung im öffentlichen Raum aufstellen will, muss vorher eine Erlaubnis bekommen, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen ist.
  • Es gibt klare Regeln, welche Arten von Werbemitteln erlaubt sind (z. B. Veranstaltungsplakate, Firmenschilder) und welche verboten sind (z. B. Leuchttafeln, Werbung auf Dächern).
  • Einige Schilder brauchen keine Genehmigung, wenn sie bestimmten Vorgaben folgen und vom Land genehmigt wurden.

Datei

Kontakt

Technischer Dienst

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970551bauamt@toblach.eu

Dateiformat

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Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.10.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 16:49 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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