Ersatzerklärung Unbewohnbarkeit / Unbenutzbarkeit

Eine Person bestätigt, dass ein Gebäude unbewohnbar ist und seit Januar 2012 nicht genutzt wird – für eine Steuerermäßigung.

Themen
Kategorien

Beschreibung

Eine Person erklärt der Gemeinde Toblach, dass ein Haus baufällig und nicht bewohnbar ist. Sie sagt, dass dies schon seit dem 1. Januar 2012 der Fall ist. Die Gemeinde kann dann prüfen, ob dafür eine Ermäßigung bei der Immobiliensteuer (IMU) möglich ist.

Datei

Kontakt

Steuern

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH+39 0474 970531silvia@toblach.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 16:26 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen