GIS - Ratsbeschluss Nr. 33/R

Der Gemeinderat von Toblach hat am 30. November 2022 die neue Verordnung zur Immobiliensteuer (GIS/IMI) beschlossen, die ab 1. Januar 2023 gilt.

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Beschreibung

Die Gemeinde Toblach hat ihre Regeln zur Immobiliensteuer geändert, weil es neue Gesetze vom Land Südtirol gibt. Die neue Verordnung wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und gilt ab Anfang 2023 – alte Regelungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Das Dokument wurde an die zuständigen Behörden weitergeleitet und öffentlich gemacht, damit alle informiert sind.

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Kontakt

Steuern

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 TOBLACH+39 0474 970531silvia@toblach.eu

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

23.05.2023

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 11:20 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen