Kanalordnung

Die Gemeinde Toblach hat eine Kanalordnung erlassen, die den Anschluss an die Kanalisation und die Regeln für Abwässer genau festlegt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

24.09.2014

Beschreibung

Wer in Toblach ein Gebäude besitzt, muss sich an die Kanalisation anschließen, wenn das Haus in der Nähe liegt – dafür gibt es klare Regeln und technische Anforderungen. Die Gemeinde erklärt genau, welche Arten von Abwasser erlaubt sind, welche Vorbehandlungen nötig sind und wie man den Anschluss beantragt. Wenn man sich nicht daran hält oder ohne Genehmigung anschließt, drohen Strafen und die Gemeinde kann den Anschluss sperren.

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Kontakt

Technischer Dienst

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970551bauamt@toblach.eu

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Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

24.09.2014

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 31.07.2025, 16:36 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen