Erklärung des Bauleiters zur Ausstellung der Bewohnbarkeitserklärung

Der Bauleiter bestätigt, dass alle Bauarbeiten und Installationen fachgerecht abgeschlossen sind und ersucht um die Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung.

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Beschreibung

Der Bauleiter bestätigt, dass das Gebäude nach dem genehmigten Plan gebaut wurde und alle Räume trocken und bewohnbar sind. Er bestätigt, dass die technischen Anlagen (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Gas) richtig eingebaut wurden und die Vorschriften zum Brandschutz und zur Barrierefreiheit beachtet wurden. Außerdem erklärt er, dass die Bauarbeiten vollständig abgeschlossen sind und ersucht die Gemeinde, die Bescheinigung für die Bewohnbarkeit auszustellen.

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Technischer Dienst

GRAF-KÜNIGL-STRASSE 1, 39034 Toblach+39 0474 970551bauamt@toblach.eu

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application/msword

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Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 08:39 Uhr