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Parkgenehmigungen werden von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr ausgestellt.
Gesetzliche Grundlage
Art. 1 Abs. 6 Buchst. k) LG Nr. 12/2017
Aktualisierung
Rechtzeitig
Letzte Aktualisierung: 01.02.2022