Ansuchen um Straßensperrung


Jedes Ansuchen um Schließung einer öffentlichen Straße bzw. eines Platzes oder eines Straßenabschnittes muss an den Bürgermeister gerichtet werden und muss mindestens 10 Tage vor Beginn der Arbeiten bzw. der Veranstaltung in der Gemeinde einlangen.

Die Ortspolizei stellt auf Anordnung des Bürgermeisters die entsprechende Verordnung aus.

Die Ansuchen müssen schriftlich erfolgen.

Gebühren:

1 Stempelmarke im gesetzlichen Ausmaß, sofern nicht von der Stempelgebühr befreit.


Zuständig

DEU