Park Abo ab 1. Juni 2024 für die Bürger der Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Welsberg-Taisten

Einführung eines übergemeindlichen Jahresparkscheins ab 01.06.2024 für die Bürger der Gemeinden Sexten,...

Veröffentlichungsdatum:

24.05.2024

Lesedauer

2 Minuten

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Einführung eines übergemeindlichen Jahresparkscheins ab 01.06.2024 für die Bürger der Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Welsberg-Taisten, das zur Nutzung ausgewählter öffentlicher Parkplätze berechtigt

  • Voraussetzung für das Abo ist der meldeamtliche Wohnsitz der Person in einer der Gemeinden Welsberg-Taisten, Niederdorf, Toblach, Innichen oder Sexten und es wird von jener Gemeinde ausgestellt, in der die Person ihren Wohnsitz hat.
  • Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Fahrzeug und pro Jahr und muss vor Ausstellung mit den folgenden Zahlungsmitteln entrichtet werden:
    • Zahlung per Bancomat oder Kreditkarte
    • Bestätigung einer Überweisung mit dem Verwendungszweck:


"Jahresabonnement und Kennzeichen"

auf das Schatzamtskonto der Gemeinde Toblach:

Südtiroler Sparkasse AG

IBAN: IT90G0604511619000000002700

Die Gültigkeit beträgt 1 (ein) Jahr ab Zahlungsdatum.


  • Im Fahrzeugschein muss als Besitzer der Antragsteller eingetragen sein. Daher ist dem Antrag eine Kopie des Scheines beizulegen. Pro Abo wird nur ein Kennzeichen eingetragen. Sollte das Fahrzeug auf eine Miet- oder Leasingfirma, bzw. betrieblich eingetragen sein, so muss diese, die private Nutzung desselben bestätigen. 
  • Das Fahrzeug muss auf eine physische Person zugelassen sein, es muss sich um einen PKW, d.h. ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes handeln und es darf nicht betrieblich genutzt werden. Fahrzeuge, die auf Betriebe oder Gesellschaften zugelassen sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen, mit obengenannter Ausnahme, dass diese die private Nutzung ausdrücklich bestätigen.
  • Das Abo gilt auf allen blauen Parkplätzen der teilnehmenden Gemeinden für maximal 2 (zwei) Stunden zusammen mit ausgelegter Parkscheibe und auf den folgenden Wanderparkplätzen ganztägig:

Welsberg-Taisten: Parkplatz Taistner Alm

Niederdorf: Parkplatz Bacher Eck und Mitterling

Toblach: Toblacher See, Parkplatz Drei-Zinnen-Blick und Dürrensee

Innichen: Parkplatz Innerfeldtal

Sexten: „Musselplatz“ am Kreuzbergpass


Ausgenommen vom Abo sind in Innichen die Parkplätze Pflegplatz und Acquafun (M.- Hueber-Strasse) und in Sexten die gebührenpflichtigen Parkplätze im Fischleintal und am Kreuzbergpass beim Hotel Kreuzbergpass und Landmark.

  • Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Schranken gilt das Abo nicht.
  • Bei Missbrauch wird das Park Abo eingezogen, annulliert und es erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes.





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Zuletzt aktualisiert: 19.06.2024, 08:16 Uhr

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